Die Schuhmacher durften lange Zeit nur das Leder von Ulmer Gerbern kaufen.
Diese Abhängigkeit führte immer wieder zu Auseinandersetzungen. Den Schuhmachern war der Schuhverkauf nur im Laden oder im Schuhhaus in der Kramergasse erlaubt. 1654 entschied der Rat diese Regelung aufzuheben. Später im 18. Jahrhundert waren es viel zu wenig Aufträge für die viele Schuhmacher. Dieses führte dazu, dass der Verdienstder Schuhmacher stark zurückging.

Manuel Elze