Wilhelm IV, Herzog von Bayern, ordnete das "Reinheitsgebot" für Bier per Gesetz an. Er hatte sich nämlich den Magen daran verdorben. Das Gebot besagt:
"Dass ab fortan in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande nur Gerste, Hopfen und Wasser zum Bierbrauen verwendet werden durfte"
War dies der einzige Beweggrund?
Bier wurde damals aus Weizen hergestellt. Der Kaiser dachte damals an die Zukunft und bangte um seine Weizenbestände. Er befürchtete, dass sein ganzer Weizen zum Brauen von Bier anstatt zum Brotbacken verwendet würde. Und was ein bayerischer König einmal verordnet, gilt für die Ewigkeit. Es ist die älteste Lebensmittelverordnung der Welt. Rekord- verdächtig!
In Deutschland hat man sich an das Reinheitsgebot gewöhnt und ist sogar froh darüber weil dieses das Zuführen von Konservierungsmitteln verhindert. Sogar ausländische Brauereien, die in Deutschland Fuß fassen wollen, halten sich daran. Hefe hat der Kaiser in seinem Gebot nicht erwähnt, weil er es schhlicht und einfach noch gar nicht kannte.

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Thomas Jans & Marc Maier